1 Ein Sühneopfer wird auch in den folgenden Fällen erforderlich: wenn jemand unter einem Fluch steht, weil er einem öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage nicht Folge leistete und verschwieg, was er gesehen oder gehört hat; 2 wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas von irgendeinem Tier, und das erst später bemerkt; 3 wenn jemand etwas Unreines berührt, das an einem Menschen ist oder von einem Menschen herrührt, und das erst später bemerkt; 4 wenn jemand unbedacht einen Meineid schwört, gleichgültig, ob es zu seinem Vorteil oder Nachteil ist, und er erst später darauf aufmerksam wird. 5 In diesen Fällen muss der Schuldige, ob Mann oder Frau, zum Priester gehen und vor ihm bekennen, was er getan hat. 6 Darauf muss er zur Wiedergutmachung dem HERRN ein Schaf oder eine Ziege opfern, und zwar soll es ein weibliches Tier sein. Mit diesem Sühneopfer bringt der Priester die Sache wieder ins reine und befreit ihn von seiner Schuld. 7 Ist der Schuldige zu arm, um ein Schaf oder eine Ziege zu geben, so soll er dem HERRN statt dessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben darbringen, eine als Sühneopfer und eine als Brandopfer. 8 Der Priester nimmt zuerst die zum Sühneopfer bestimmte Taube, bricht ihr das Genick, trennt aber den Kopf nicht ab, 9 und sprengt etwas von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuss des Altars aus. So gehört es sich für ein Sühneopfer. 10 Danach opfert der Priester die zweite Taube nach den Vorschriften für das Brandopfer. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins reine, und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. 11 Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem HERRN statt dessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darübergiessen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist. 12 Der Priester nimmt eine Handvoll von dem Mehl und verbrennt diesen Teil auf dem Altar im Anschluss an die übrigen Opfergaben, als ein Zeichen dafür, dass das ganze Opfer dem HERRN gehört. So gehört es sich für ein Sühneopfer. 13 Auf diese Weise bringt der Priester die Sache wieder ins reine, und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speiseopfer.